AGB
Persönlichkeit-führt
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching und Seminare
Persönlichkeit – führt, Joane Kolshorn, Pfarrweg 6, 31226
Peine, Telefon: 05171/5058042, Fax: 05171/5058045, Mobil: 0172/9649203,
E-Mail: coach@persoenlichkeit-fuehrt.de;
Steuernummer 38/123/05307
Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen geltren für
alle Rechtsgeschäfte des Coaching / Seminar-Veranstalters nach diesem
Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“
genannt.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer
schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer
nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch
innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an den Veranstalter
absenden.
Vertragsgegenstand
Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Diese
können von maximal 8 Teilnehmern besucht werden. Eine genaue Bezeichnung
und Auflistung des Leistungsangebotes wird von dem Veranstalter unter
anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz
und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
Grundlegender Gegenstand des Vertrages:
Insbesondere wird vereinbart:
Coachingveranstaltungen werden im Rahmen von Begleitungsgesprächen
in Einzelsitzungen durchgeführt. Es handelt sich ausdrücklich
nicht um eine Beratung.
Pferdegestütztes Coaching wird vom Veranstalter im Rahmen eines Coaching
eingesetzt, ebenfalls in Einzelseitzungen. Es wird nicht geritten.
Seminare mit bis zu 8 Teilnehmern sind eintägige, höchstens
zweitägige Veranstaltungen und beinhalten Gesprächscoaching
sowie praktische Arbeit am Pferd – kein Reiten. Es handelt sich
ausdrücklich nicht um eine Beratung.
Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung
und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung
auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche
Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.
Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung
ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.
Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache
mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 50 EUR für gegenstandslos erklärt werden.
Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsseminars
schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen
bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über
und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn,
die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die
entstehenden Kosten bezogen auf die Veranstaltung, eine Überschreitung
der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde.
Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur,
wenn er die zum dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen
und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurück erstattet.
Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand
des Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.
Vertragsdauer und Vergütung
Der Vertrag beginnt und endet am spezifischen und individuell vereinbarten
Zeitpunkt.
Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige
Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Der Teilnehmer kann per Überweisung oder Rechnung seiner Zahlungspflicht
nachkommen.
Besondere Zahlungsbedingungen:
Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden
Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem
Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe
von 2% - über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank
gemäß Diskontsatz –Überleitungsgesetzt – zu.
Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens
bleibt unberührt.
Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen
Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
Sämtliche Leistungen des Vernastalters verstehen sich exklusive
der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.
Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen
dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen,
so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr
in Rechnung zu stellen. Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer
Gewalt stellt der Veranstalter mangels Eigenverschuldens und eigener Vertragstreue
50 % der vereinbarten Leistung in Rechnung.
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer
Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in
erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass
ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden
kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer
von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird
in diesem Fall nicht zurück erstattet.
Der Seminarleiter / Coach / Trainer ist gegenüber den Teilnehmern
für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingwiesen:
Die Teilnahme an einem seminar bzw. einer Coaching-Veranstaltung kann
abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche
Aktionen beinhalten und voraussetzen. Um Verletzungen des Körpers
und der Gesundheit auszuschließen, versichert der Veranstalter nach
bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungsspflicht nachzukommen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder
sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit
und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen
hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung
auszuschließen.
Vor der Veranstaltung muss der Trainer / Coach / Seminarleiter des Veranstalters
über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert
werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden
bewahrt werden kann.
Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt,
den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszushließen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden
zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet,
seine Beanstandungen unverzüglich dem Trainer / Seminarleiter / Coach
zur Kenntnis zu geben.
Diese sind von dem Veranstalter beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft,
einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des
Teilnahmepreises.
Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sogenannten Outdoorbereich,
dazu zählt auch das pferdegestütze Seminar / Coaching, sind
nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer
nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung
und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
wie auch private Belange und Themen des Teilnehmers / des Auftraggebers
Stillschweigen zu bewahren.
Haftung
Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt
verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet
der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch
für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen
und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz
neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch
wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich
der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich
deutsches Recht.
Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden
gleichermaßen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen
ist ausschließlich der Sitz des Veranstalters.
Sonstige Bestimmungen
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag
abzutreten.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein,
so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt
werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam,
ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll
von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen
Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen
vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
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